8 Ordnung ist. Soweit er dies so interpretiert haben sollte, liegt dies in seinem eigenen Verantwortungsbereich. 5.4. Der Beschwerdeführer wusste somit spätestens ab dem 18. Dezember 2021 von der Eröffnung des gegen ihn geführten Strafverfahrens. Im Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls am 4. April 2022 waren noch nicht einmal vier Monate vergangen.