die Angelegenheit erledigt sei und er nichts weiter unternehmen müsse, nichts. Als der Beschwerdeführer auf dem Polizeiposten in G.________ vorstellig wurde, ging es unbestrittenermassen um den drohenden Einzug der Kontrollschilder. Aus den Anzeigerapporten ist denn auch ersichtlich, dass auf einen Einzug der Kontrollschilder verzichtet wurde, da der Fahrzeughalter seinen Verpflichtungen nachgekommen war. Wenn der Beschwerdeführer von den Polizeibeamten die Auskunft erhalten haben sollte, dass alles in Ordnung sei, bezieht sich dies offensichtlich auf die Frage des Kontrollschildereinzugs;