Zwar kann dem Beschwerdeführer insofern beigepflichtet werden, als sich aus den Anzeigerapporten nicht eindeutig erschliesst, wann und wo der Beschwerdeführer diese Informationen erhalten hat. Jedoch ist aus dem von ihm unterzeichneten Erhebungsformular eindeutig ersichtlich, dass er am 18. Dezember 2021 um 14:02 Uhr auf der Polizeiwache in G.________ zu seinen wirtschaftli-