Er sei gefragt worden, ob er Auskunft zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geben könne, woraufhin er entgegnet habe, dass er nicht wisse, warum dies nötig sein sollte. Daraufhin habe die Polizistin ihm mitgeteilt, dass sie das entsprechende Kreuz setze und er einfach unterschreiben könne. Dies habe der Beschwerdeführer getan, ohne den Hinweis auf die mögliche Zustellung künftiger Verfügungen gelesen, geschweige denn verstanden zu haben.