4 geteilt worden, dass er entweder das Kontrollschild oder einen Beweis dafür, dass er den geschuldeten Betrag bezahlt habe, vorbeibringen müsse. Ein Hinweis auf eine Verzeigung und mögliche folgende Schreiben der Strafbehörden sei durch den Polizisten E.________ nicht gemacht worden und selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, sei der Beschwerdeführer der deutschen Sprache nicht mächtig, womit er einen auf Deutsch erfolgten Hinweis auf mögliche folgende Strafbefehle ohnehin nicht verstanden hätte.