3 dem Beschwerdeführer gemäss Anzeigerapport vom 23. Dezember 2021 am 5. November 2021 zugestellt worden sei. Am 17. Dezember 2021 sei die polizeiliche Aufforderung an den Beschwerdeführer erfolgt, worauf er die ausstehenden Gebühren am 21. Dezember 2021 bezahlt habe. Dem Anzeigerapport lasse sich weiter entnehmen, dass der Beschwerdeführer darüber informiert worden sei, dass er verzeigt werde und mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörde, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse.