Mit Verfügung vom 27. Juli 2022 gab die Verfahrensleitung bekannt, dass ein Beschwerdeverfahren eröffnet wird und der Generalstaatsanwaltschaft und dem Regionalgericht Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regionalgericht und die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten mit Schreiben vom 2. bzw. 3. August 2022 auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Mit Verfügung vom 4. August 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung von den Eingaben des Regionalgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Kenntnis.