1. Mit Entscheid vom 11. Juli 2022 stellte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) fest, dass die Einsprache von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen den Strafbefehl Nr. O 2021 14736 vom 4. April 2022 der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verspätet eingereicht worden und demnach ungültig sei. Es trat auf die Einsprache gegen den Strafbefehl nicht ein und hielt fest, dass dieser in Rechtskraft erwachsen sei.