Auf entsprechende Nachfrage des Regionalgerichts, ob er aufgrund dieses Schreibens auf eine amtliche Verteidigung verzichte, hielt der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 7. Juli 2022 an der Erforderlichkeit einer amtlichen Verteidigung fest und beantragte erneut einen Wechsel der amtlichen Verteidigung. Ein neuerliches Gesuch rund 1.5 Monate nach Abweisung des letzten Gesuchs – welches akzeptiert wurde – ohne Ausführungen, was sich zwischenzeitlich verändert haben soll, erscheint wider Treu und Glauben und dient offensichtlich dazu, das Verfahren im Hinblick auf die Verfolgungsverjährung einzelner Straftatbestände weiter zu verzögern.