Dieses Schreiben liess er auch dem Regionalgericht zukommen (Eingang: 23. Juni 2022). Auf entsprechende Nachfrage des Regionalgerichts, ob er aufgrund dieses Schreibens auf eine amtliche Verteidigung verzichte, hielt der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 7. Juli 2022 an der Erforderlichkeit einer amtlichen Verteidigung fest und beantragte erneut einen Wechsel der amtlichen Verteidigung.