Die Abweisung des Gesuchs des Beschwerdeführers um Wechsel der amtlichen Verteidigung durch das Regionalgericht erweist sich demnach als rechtens. Kommt hinzu, dass den Beschwerdeführer die Obliegenheit trifft, verfahrensrechtliche Einwände frühzeitig zu erheben. Gesuche um Wechsel der amtlichen Verteidigung dürfen nicht zur Unzeit gestellt werden. Der Beschwerdeführer hat die erste Verfügung des Regionalgerichts vom 23. Mai 2022 betreffend Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung akzeptiert und hiergegen kein