___ selbst keinen Bruch des Vertrauensverhältnisses geltend, sondern sie hält in ihrem Schreiben vom 6. Mai 2022 fest, dass sie keine Rücksprachemöglichkeit mit dem Beschwerdeführer habe, da dieser auf Kontaktversuche nicht reagiere und Termine in der Kanzlei nicht wahrnehme. Daraus kann nicht auf eine unwirksame Verteidigung geschlossen werden, hat doch der Beschwerdeführer selbst den Grund für die fehlende Kontaktmöglichkeit gesetzt und hätte er es ansonsten in der Hand, einzig durch Kontaktverweigerung einen Wechsel der amtlichen Verteidigung zu erwirken.