9 der Verfügung vom 23. Mai 2022 verwiesen werden. Diesen ist beizupflichten. Wie das Regionalgericht zu Recht erwogen hat, macht Rechtsanwältin B.________ selbst keinen Bruch des Vertrauensverhältnisses geltend, sondern sie hält in ihrem Schreiben vom 6. Mai 2022 fest, dass sie keine Rücksprachemöglichkeit mit dem Beschwerdeführer habe, da dieser auf Kontaktversuche nicht reagiere und Termine in der Kanzlei nicht wahrnehme.