Es handelt sich offensichtlich um einen klar abgegrenzten und lebensnahen Sachverhalt. Zudem stehen die Mehrzahl der Delikte im Zusammenhang mit der beendeten Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und der Strafklägerin, wobei diese Delikte vor allem Antrags- und Übertretungstatbestände betreffen. Es erfolgte bis zum heutigen Zeitpunkt auch kein aufwändiges Beweisverfahren, sondern die Untersuchung beschränkte sich im Wesentlichen auf die Edition der KESB-Unterlagen sowie die Einvernahme der Parteien. Hinsichtlich der Ehrverletzungsdelikte liegen sodann diverse Print Screens der gegenständlichen WhatsApp-Nachrichten vor.