7 Straf- und Zivilklägerin) hinsichtlich des Vorwurfs der Sachbeschädigung zu überprüfen. G.________ will beobachtet haben, wie der Beschwerdeführer den linken Aussenspiegel des Fahrzeuges der Straf- und Zivilklägerin zerstört hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine komplexe Fragestellung. Aus der Vorladung der Zeugin kann folglich nicht auf eine besondere tatsächliche Schwierigkeit des Verfahrens geschlossen werden.