Zur Begründung verweist er auf die verfügte Verschiebung der Hauptverhandlung vom 23. Juni 2022 und die von ihm insoweit eingereichten Unterlagen. Die Hauptverhandlung vom 23. Juni 2022 wurde zufolge Nichterscheinens des Beschwerdeführers und Einreichens eines unbegründeten Arztzeugnisses vom 22. Juni 2022, wonach ihm vom 20.-24. Juni 2022 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde, abgebrochen.