SR 0.101]) abgeleitet wird, die Beiordnung eines amtlichen Verteidigers erfordern (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 1B_72/2021 vom 9. April 2021 E. 4.2 mit Hinweis). Dieser Grundsatz ist als formales Prinzip schon dann verletzt, wenn eine Partei bevorteilt wird; es ist nicht notwendig, dass die Gegenpartei dadurch tatsächlich einen Nachteil erleidet.