134 StPO). Rechtliche Schwierigkeiten liegen beispielsweise vor, wenn es um komplexe Tatbestände geht (Betrug und Urkundenfälschung mit der Möglichkeit der Erweiterung der Vorwürfe), wenn die Subsumtion des vorgeworfenen Verhaltens generell oder im konkreten Fall, das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Schuldgründen oder die richtige Sanktion oder Art und Höhe der Sanktion umstritten sind oder wenn dem juristischen Laien nicht zugemutet werden kann, sich mit komplizierten Fragen auseinanderzusetzen (vgl. RUCKSTUHL, a.a.O., N. 39 zu Art. 132 StPO).