5 verfahren Zeugen aufgeboten worden seien, sei dies nicht als hinreichender Grund für die erforderliche Komplexität des Falles anerkannt worden. Weiter werde vom Regionalgericht negiert, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und Rechtsanwältin B.________ dermassen belastet sei, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar sei. Ihm stünden mehrere Anwälte (Rechtsanwalt D.________, der Strafkläger, die Staatsanwaltschaft) gegenüber, wobei Ersterer nicht davor zurückschrecke, das Regionalgericht unter Druck zu setzen.