3.3 Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, das Regionalgericht habe in der angefochtenen Verfügung wichtige Elemente weggelassen. Der Hauptverhandlungstermin vom Juni habe verschoben werden müssen, weil er sich seelisch und geistig nicht in der Lage gefühlt habe, an der Verhandlung teilzunehmen. Er habe seinen Zustand ärztlich abklären lassen und dem Gericht ein Zeugnis zukommen lassen. Der Aufforderung zur differenzierten Begründung der krankheitsbedingten Abwesenheit sei er nachgekommen (Schreiben vom 15. Juli 2022 mit Original-CD der detaillierten neurologischen Untersuchung).