Mit Blick auf das Beschleunigungsgebot und aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte die Zusammenarbeit mit seiner bisherigen Verteidigerin verweigert, erscheint es auch aus diesem Blickwinkel angezeigt, das amtliche Mandat im jetzigen Zeitpunkt zu beenden, um das Verfahren ohne weitere Verzögerungen abschliessen zu können. Damit sind die Voraussetzung einer amtlichen Verteidigung im jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben und das amtliche Mandat ist per sofort zu widerrufen.