Diesbezüglich sind die aktenkundigen Unterlagen beizuziehen. Zudem liegt teilweise eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation in einer innerfamiliären Streitigkeit vor, weshalb es in tatsächlicher Hinsicht primär darum gehen wird, die Glaubhaftigkeit der sich widersprechenden Parteiaussagen zu würdigen. Auch bietet der Straffall - sobald der rechtserhebliche Sachverhalt feststeht - in rechtlicher Hinsicht kaum Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass es sich vorliegend um eine innerfamiliäre Streitigkeit vordergründig aus den Jahren 2018/2019 handelt, welche möglichst zeitnah zu einem Ende kommen sollte.