Zunächst ist festzustellen, dass die grosse Mehrzahl der Delikte im Zusammenhang mit der beendeten Beziehung zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin C.________ stehen (Ziffer 1 bis 7 des Strafbefehls). Diese Delikte betreffen vor allem Antrags- wie auch Übertretungsdelikte, allesamt grundsätzlich im unteren Bagatellbereich ohne rechtliche und tatsächliche Komplexität, zumal es im weiteren Verlauf des Verfahrens vorwiegend darum gehen wird, den rechtsrelevanten Sachverhalt festzustellen. Diesbezüglich sind die aktenkundigen Unterlagen beizuziehen.