An der Hauptverhandlung vom 23. Juni 2022 erschien er nicht. Er reichte ein unbegründetes Arbeitsunfähigkeitszeugnis für die Zeit vom 20.-24. Juni 2022 ein. Mit Schreiben vom 1. Juli 2022 forderte das Regionalgericht den Beschwerdeführer gestützt auf das Schreiben vom 21. Juni 2022 auf mitzuteilen, ob er fortan auf eine amtliche Verteidigung verzichten wolle. Mit Schreiben vom 7. Juli 2022 beantragte der Beschwerdeführer erneut einen Wechsel der amtlichen Verteidigung. 3.2 Das Regionalgericht begründete die angefochtene Verfügung wie folgt: