Mit Strafbefehl vom 5. Januar 2022 wurde der Beschwerdeführer schuldig erklärt der Nötigung, des Hausfriedensbruchs (mehrfach begangen), der Veruntreuung, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (mehrfach begangen), der Sachentziehung (mehrfach begangen), der üblen Nachrede, der Beschimpfung (mehrfach begangen), der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern sowie der Sachbeschädigung und zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 10'500.00, einer Verbindungsbusse von CHF 2'100.00 und einer Übertretungsbusse von CHF 3'000.00 verurteilt. Da-