BSG 162.1]). Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2.2 Mit Verfügung vom 25. August 2022 setzte das Regionalgericht die Hauptverhandlung vom 10. August 2022 und die Urteilseröffnung vom 12. August 2022 ab. Soweit das Rechtsbegehren Ziffer 2 der Beschwerde betreffend ist das Verfahren