4 der angefochtenen Verfügung aufzuheben, damit der neuen Verteidigung hinreichend Zeit zur Einarbeitung zur Verfügung stehe. Mit prozessleitender Verfügung vom 27. Juli 2022 wurde festgestellt, dass der Antrag 2 der Beschwerde mittlerweile gegenstandslos geworden sei, da die Verhandlung vom 10. August 2022 und die Urteilseröffnung vom 12. August 2022 abgesetzt worden seien. Das Regionalgericht verzichtete am 29. Juli 2022 unter Verweis auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung und die amtlichen Akten auf eine weitergehende Stellungnahme.