des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [ZGB; SR 210]) ist eine Verfügung von Todes wegen, bei der die Erbschaft als Gesamtrecht von einem ersten Erben, dem Vorerben, erworben wird und dann, wenn der Nacherbfall eintritt, das Gesamtrecht vom Vorerben auf den zweiten Erben, den Nacherben, übertragen wird. Die Nacherbeneinsetzung regelt somit zwei aufeinanderfolgende Erbgänge. Solange der Vorerbe direkt auf den Erblasser folgt, ist der Nacherbe ein aufschiebend bedingter Erbe des Erblassers. Er hat vor Eintritt des Nacherbfalls keine Rechte an der Erbschaft, sondern eine blosse Anwartschaft. Der Vorerbe hat volle Eigentümerstellung.