Als Nacherben auf den Überrest setzt er seinen Bruder U.________ ein. Sollte sein Bruder vorverstorben sein, treten an seine Stelle als Nacherben zu gleichen Teilen seine Nachkommen in allen Graden nach Stämmen. Falls das Gesamtvermögen der Vorerbin zum Zeitpunkt ihres Todes eine Verminderung gegenüber dem Stand am Todestag des Vorverstorbenen aufweist, fällt die Vermögensverminderung zulasten des eigenen Vermögens der Vorerbin. Erst wenn dieses vollständig aufgebraucht ist, fällt die Verminderung zulasten der Nacherbschaft. Die Vorerbin Frau C.________ wird von jeder Sicherstellungspflicht befreit.