Hintergrund der Strafanzeige bildet der Nachlass des Erblassers. Die Beschwerdeführerinnen werfen dem Beschuldigten 1 und der Beschuldigten 2 im Wesentlichen vor, in strafbarer Weise das Nachlassvermögen des Erblassers geschmälert zu haben (u.a. durch versuchte Schenkung von Grundstücken an den Beschuldigten 1, unterlassene Rückzahlungen durch den Beschuldigten 1 resp. durch dessen Unternehmung, Vermögensverschiebungen ab Bankkonti etc.). Zudem soll der Beschuldigte 1 nachträglich einen Stempel und eine Unterschrift des Erblassers auf einem Formular angebracht und so eine Urkundenfälschung begangen haben.