Nacherbinnen auf den Überrest sind aufgrund des Vorverstrebens des Bruders des Erblassers dessen Töchter (die Beschwerdeführerinnen). Am 15. Februar 2021 reichten die Beschwerdeführerinnen eine Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen Veruntreuung ein. Nach Ergänzungen am 26. März und 30. März 2021 erstatteten sie am 9. Juni 2021 Strafanzeige gegen die Beschuldigte 2 wegen Veruntreuung sowie gegen den Beschuldigten 1 wegen Anstiftung zur Veruntreuung, Gehilfenschaft zur Veruntreuung, Betrugs und Urkundenfälschung.