2. 2.1 Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Beschuldigte 2 ist die Ehegattin des am 1. Juni 2015 verstorbenen T.________ (nachfolgend: Erblasser). Der Beschuldigte 1 ist ein Bekannter der Familie. Die Beschwerdeführerinnen sind die Nichten des Erblassers (Töchter des Bruders des Erblassers U.________). Aufgrund eines Erbvertrages vom 14. März 2008 ist die Beschuldigte 2 alleinige Vorerbin des gesamten Nachlasses des Erblassers. Nacherbinnen auf den Überrest sind aufgrund des Vorverstrebens des Bruders des Erblassers dessen Töchter (die Beschwerdeführerinnen).