2 Die Beschuldigte 2, vertreten durch Fürsprecher D.________, beantragte am 4. Oktober 2022 innert gewährter zweimaliger Fristerstreckung unter Kosten- und Entschädigungsfolge Nachstehendes: 1. Auf die Beschwerde vom 29. [richtig: 21.] Juli 2022 sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 3. Die E-Mail vom 6. April 2020, 10:00 Uhr (Ordner Nr. 117; Couvert C3, AVD 18.2) und dessen Anhang (Ordner Nr. 117; Couvert C3; AVD 18.3) seien aus den amtlichen Akten zu weisen.