25 Abs. und Art. 26 StGB sei weiterzuführen (Ziffer 1 der Mitteilung nach Art. 318 StPO). 3. Das Strafverfahren gegen A.________ (W 21 143) sei auf den Straftatbestand der Hehlerei gemäss Art. 160 StGB auszudehnen. 4. Es sei ein Strafverfahren gegen A.________ wegen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 StGB zu eröffnen. 5. Das Zivilverfahren sei weiterzuführen (Ziffer 2 der Mitteilung nach Art. 318 StPO). 6. Die anlässlich der Hausdurchsuchung vom 28. Mai 2021 bei A.________ sichergestellten Unterlagen seien weiterhin unter Beschlagnahme zu belassen (Ziffer 3 der Mitteilung nach Art. 318 StPO).