Nach dem Gesagten ist die Beschwerde auch soweit die Genugtuungsforderung aufgrund psychischer Dekompensation/Aufenthalts in der Suchtklinik D.________ abgewiesen wurde begründet und die Sache an die Staatanwaltschaft zur weiteren Prüfung der Genugtuungsforderung zurückzuweisen. 8 5. Zusammengefasst ist die Beschwerde gutzuheissen. Ziff. 7 der Teileinstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 4. Juli 2022 ist aufzuheben. Die Sache ist zur Neubeurteilung des Genugtuungsspruchs des Beschwerdeführers im Sinne der vorstehenden Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.