Der Austrittsbericht kann nicht als derart hinreichend klar bezeichnet werden, da in diesem einzig der zeitliche Ablauf, nicht indes auch eine (Teil-)Kausalität thematisiert wurde, wie es von der Staatsanwaltschaft geltend gemacht wird. Es bedarf insoweit weiterer Erläuterungen, zumal im Austrittsbericht immerhin ausgeführt ist, dass die Alkoholproblematik Anfang des Jahres nach einer Untersuchungshaft (drei Monate) und anschliessender COVID-Isolation (insgesamt vier Wochen) stark zugenommen und zu Problemen im somatischen (Hypertonie) und besonders im sozialen Bereich (Fremdaggressionen, Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung sowie