6 Vor der Verhaftung im Januar 2021 hatte sich Herr A.________ psychisch stabilisiert, ging in einer geschützten Werkstätte (E.________) einer geregelten Arbeit nach und lebte mit seiner Gattin und seinen beiden Söhnen in einem gemeinsamen Haushalt. Die Untersuchungshaft war für Herrn A.________ psychisch sehr belastend und in der Folge dekompensierte er psychisch erneut, wurde wieder alkoholkrank und wieder gewalttätig gegen seine Ehefrau. Diese löste daraufhin den gemeinsamen Haushalt auf und leitete gegen ihren Gatten ein Eheschutzverfahren ein.