___ geltend. Zur Begründung brachte er Folgendes vor: Herr A.________ erlitt am 1. Januar 2003 anlässlich von Silvesterfeierlichkeiten in der Familie durch einen Onkel unfallbedingt eine invalidisierende Schussverletzung. Diese verursachte neuropathische Schmerzen, führte zu einer psychischen Dekompensation, Alkoholsucht und häuslicher Gewalt gegen seine Gattin mit anschliessendem Strafverfahren und entsprechender Verurteilung mit gerichtlich verordneter Psychotherapie.