7 der angefochtenen Verfügung ist bereits aus diesem Grund aufzuheben und die Sache an die Staatsanwaltschaft zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Da der Strafbefehl vom 9. August 2022 zwischenzeitlich rechtskräftig ergangen ist, wird insoweit im Ergebnis wohl lediglich festzustellen sein, dass nunmehr effektiv eine teilweise Anrechnung erfolgt ist. Letztlich braucht dies hier aber nicht abschliessend beurteilt zu werden.