Es trifft zu, dass das Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz im Zeitpunkt der teilweisen Verfahrenseinstellung wegen Mordes und versuchten Mordes bereits hängig gewesen ist und offenbar kurz vor dem Abschluss gestanden hat. Dies ändert indes nichts daran, dass die Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Anrechnung noch keinen diesbezüglichen Strafbefehl erlassen hat. Der Strafbefehl erfolgte erst am 9. August 2022, mithin rund einen Monat nach der Teileinstellungsverfügung vom 4. Juli 2022.