5 fenden Verfahren (vgl. TRECHSEL/SEELMANN, in: TRECHSEL/PIETH [Hrsg.], Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 12 zu Art. 51 StGB mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 6B_1232/2016 vom 3. Februar 2017 E. 1.4). 4.3 Die Beschwerde ist begründet. Es trifft zu, dass das Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz im Zeitpunkt der teilweisen Verfahrenseinstellung wegen Mordes und versuchten Mordes bereits hängig gewesen ist und offenbar kurz vor dem Abschluss gestanden hat.