3 zu entschädigen. Analog zur Untersuchungshaft sei ein Tagessatz von CHF 200.00 festzusetzen, ausmachend total CHF 12'400.00. Sollte das Gericht zum Schluss gelangen, dass der Austrittbericht der Klinik D.________ vom 28. Februar 2022 keine hinreichende Grundlage für die Zusprache der Genugtuungsforderung darstelle, sei die Angelegenheit zur hinreichenden Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts und Neuverfügung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.