Aus den zum Beweis anerbotenen SUVA-Akten gehe hervor, dass er durch einen Unfall vom 1. Januar 2003 psychisch geschädigt worden sei. Dieser vor der Eröffnung des Strafverfahrens am 3. Dezember 2020 bestehende psychische Vorzustand sei dafür verantwortlich, dass die Untersuchungshaft zu einer erneuten Dekompensation geführt habe. Grundsätzlich sei die ausgestandene Untersuchungshaft von nahezu drei Monaten kausal für die darauffolgende psychische Dekompensation. Dass allenfalls auch die vierwöchige Covid-Isolation zur Dekompensation geführt habe, sei nicht ausgeschlossen.