Damit fehle es an einer Rechtsgrundlage für eine Verrechnung und es sei die gesamte Zeit in Haft, also 85 Tage (CHF 200.00/Hafttag), zu entschädigen, ausmachend total CHF 17'000.00. Des Weiteren sei ihm eine Entschädigung für die durch die Untersuchungshaft ausgelöste psychische Dekompensation auszurichten. Aus den zum Beweis anerbotenen SUVA-Akten gehe hervor, dass er durch einen Unfall vom 1. Januar 2003 psychisch geschädigt worden sei.