51 StGB werden 35 Tage der Untersuchungshaft an diese Strafen angerechnet. Für die restliche Untersuchungshaft von 50 Tagen erhält der Beschuldigte eine Genugtuung von CHF 200.00 pro Tag, insgesamt ausmachend CHF 10’000.00. Der Beschuldigte macht sodann geltend, bei ihm seien nach der Untersuchungshaft psychische Probleme aufgetreten, er sei alkoholkrank geworden und gewalttätig gegen seine Ehefrau gewesen. In der Folge habe seine Ehefrau den gemeinsamen Haushalt aufgelöst und ein Eheschutzverfahren eingeleitet. Er habe sich dann vom 02.12.2021 bis zum 01.02.2022 stationär in einer Suchtklinik aufgehalten.