1. Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Mordes und versuchten Mordes ein (Ziff. 1) und sprach ihm für 50 Tage der ausgestandenen Untersuchungshaft eine Genugtuung von CHF 10'000.00 zu. Soweit weitergehend wurde die Genugtuungsforderung abgewiesen (Ziff. 7). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 18. Juli 2022 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, Ziff.