2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Rechtsanwalt B.________ wird eine Entschädigung von CHF 1'203.35 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet. Den Verurteilten trifft keine Rück- oder Nachzahlungsverpflichtung.