onalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 9. April 2018 ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 100.00 und damit auch für deren Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag am 10. April 2021 eingetreten. Die Beschwerde ist abzuweisen. 6. Bei diesem Verfahrensausgang trägt der Kanton Bern die Kosten des Beschwerdeverfahrens (Art. 428 Abs. 1 i.V.m. Art. 423 Abs. 1 StPO), welche auf CHF 1'500.00 bestimmt werden.