StGB wird weder in der Botschaft vom 21. September 1998 zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Allgemeine Bestimmungen, Einführung und Anwendung des Gesetzes) und des Militärstrafgesetzes sowie zu einem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (BBl 1999 II 1979) noch in den parlamentarischen Beratungen erläutert (AB 1999 S 1136; AB 2001 N 602). Auf die Regelung der Verjährung übertragen heisst das, dass der Gesetzgeber, hätte er trotz Regelung der Verjährung für Übertretungen in Art.