2021, N 26 zu Art. 99). MAUSBACH/STRAUB stellen lediglich fest, die Frage sei umstritten (JULIAN MAUS- BACH/PETER STRAUB, in: Damian Graf [Hrsg.], StGB Annotierter Kommentar, 2020, N 4 zu Art. 109). 5.7 Da sich soweit ersichtlich bisher weder das Bundesgericht (vgl. dazu E. 5.5 hiervor) noch die kantonalen Gerichte zur Frage der Anwendbarkeit von Art. 99 Abs. 2 StGB auf Ersatzfreiheitsstrafen für Übertretungsbussen geäussert haben, sind die diesbezüglichen Bestimmungen einer Auslegung zu unterziehen. Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der massgebenden Norm.